Mit der Neuauflage der „Sanierungsoffensive“ unter dem Namen „Kesseltausch 2026“ setzt der Bund ein gewaltiges finanzielles Signal. Für uns in Tirol, wo in vielen Kellern von Kufstein bis Landeck noch alte Öltanks oder Gasthermen ihren Dienst tun, ist das eine entscheidende Nachricht.

Es geht nicht nur um Klimaschutz, sondern um den Werterhalt Ihrer Immobilie und Unabhängigkeit von Preisschwankungen. Doch als Ingenieure wissen wir: Der Teufel steckt im Detail. Wir führen Sie durch den Förder-Dschungel, damit Sie keinen Euro verschenken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Angebot: Bis zu 7.500 € Basisförderung für den Tausch fossiler Heizungen (Öl, Gas, Kohle, Stromdirekt) gegen Wärmepumpen.
  • Die Extras: Boni möglich für Tiefenbohrungen (+5.000 €) oder thermische Solaranlagen (+2.500 €).
  • Die Grenze: Maximal 30% der förderfähigen Kosten werden übernommen.
  • Der Zeitplan: Rückwirkend gültig für Lieferungen ab dem 03.10.2025. Ab Registrierung haben Sie 9 Monate Zeit zur Umsetzung.
  • Tirol-Vorteil: Kombinierbar mit der Tiroler Wohnbauförderung.

1. Wie viel Förderung bekomme ich wirklich?

Gefördert wird der komplette Austausch eines fossilen Heizungssystems im privaten Wohnbau.

Achtung: Ein Tausch von „Fossil auf Fossil“ (z.B. neue Gastherme) wird nicht mehr unterstützt.

Die Basisförderung (Pauschale)

Diese Sätze gelten als Obergrenze für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser:

Heizungssystem Maximale Pauschale
Luft-Wasser-Wärmepumpe 7.500 €
Grundwasser- / Sole-Wärmepumpe 7.500 €
Zum Vergleich: Fernwärme-Anschluss 6.500 €
Zum Vergleich: Pellets/Hackgut 8.500 €

Zusätzlich zur Basis können Sie die Summe aufstocken:

  • Bohr-Bonus (+ 5.000 €): Gilt für die Errichtung einer Tiefenbohrung (Erdsonde) oder eines Brunnens.
    Hinweis: Flächenkollektoren oder Ringgrabenkollektoren erhalten diesen Bonus leider nicht.
  • Solar-Bonus (+ 2.500 €): Bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m²).
    Wichtig: PV-Anlagen (Strom) lösen diesen Bonus nicht aus, nur thermische Anlagen für Warmwasser/Heizung.

2. Der Realitäts-Check: Die 30%-Deckelung

Das ist der Punkt, an dem viele Online-Rechner zu kurz greifen. Sie erhalten immer den niedrigeren Betrag aus „Pauschale“ und „30% der Kosten“.

Szenario A: „Die Günstige“
Investitionskosten: 18.000 €
Max. Pauschale: 7.500 €
 
30% der Kosten (Limit): 5.400 €
Auszahlung 5.400 €
⚠️ Begrenzt durch 30%-Regel!
Szenario B: „Die Investition“
Investitionskosten: 28.000 €
Max. Pauschale: 7.500 €
 
30% der Kosten: 8.400 €
Auszahlung 7.500 €
✅ Volle Pauschale ausgeschöpft
🚀 Zusätzlich möglich (Add-Ons) Bohr-Bonus + 5.000 € Solar-Bonus + 2.500 €

3. Was wird gefördert – und was nicht?

Damit Sie die 30%-Schwelle korrekt berechnen, ist entscheidend, was auf der Rechnung steht.

✅ Förderfähig (Das zählt dazu):

  • Material: Wärmepumpe, Pufferspeicher, Warmwasserspeicher.
  • Installation: Montage, Verrohrung im Heizraum, Elektrik (Anschluss an Zählerschrank).
  • Quelle & Entsorgung: Bohrungen, Brunnenbau sowie Demontage und Tankreinigung der Altanlage.
  • Planung: Energieberatung und Einreichplanung.

❌ Nicht Förderfähig (Das müssen Sie selbst zahlen):

  • Wärmeverteilung im Haus: Neue Heizkörper, Fußbodenheizung oder Steigleitungen. (Hierfür ggf. den „Sanierungsbonus“ prüfen!).
  • Eigenleistung: Wenn Sie selbst montieren, gibt es kein Geld. Ein Fachunternehmen ist Pflicht.
  • Gebrauchte Anlagen: Nur Neuanschaffungen zählen.

4. Der Fernwärme-Zwang: Muss ich mich anschließen?

In vielen Tiroler Talgemeinden herrscht Unsicherheit: „Darf ich eine Wärmepumpe bauen, wenn Fernwärme liegt?“ Grundsätzlich hat Fernwärme Vorrang.

Ihre Chance auf die Wärmepumpe (Ausnahme):
Sie dürfen eine geförderte Wärmepumpe bauen, wenn der Fernwärme-Anschluss „wirtschaftlich unzumutbar“ ist. Das gilt, wenn die Wärmepumpe in der Anschaffung mindestens 25% günstiger ist als die Herstellungskosten des Fernwärmeanschlusses.

Expertentipp: Da Anschlussgebühren und Grabungen oft teuer sind, lohnt sich dieser Vergleich fast immer. Wir berechnen das routinemäßig für Sie.

5. Technik-Falle: Kältemittel & Vorlauftemperatur

1. Kältemittel (GWP-Wert) Vermeiden Sie alte Kältemittel (GWP > 1500), da diese komplett ausgeschlossen sind. Mittel mit GWP > 150 führen zu 20% Förderkürzung.
Unsere Lösung: Wir setzen auf R290 (Propan). GWP 3, hocheffizient und volle Förderung.
2. 55°C-Regel Ihr Heizsystem muss mit maximal 55°C Vorlauftemperatur auskommen. Meist reicht im Altbau der Tausch einzelner Heizkörper gegen Niedertemperatur-Modelle – eine Fußbodenheizung ist oft gar nicht zwingend nötig.

6. Der Bürokratie-Fahrplan

Halten Sie diese Reihenfolge strikt ein, um die Förderung nicht zu gefährden:

📍 Der Weg zur Förderung

Klicken Sie auf die Schritte für Details

  • 1
    Planung & Energieberatung
    Sofort erledigen (Pflicht!)

    Bevor Sie irgendetwas anderes tun: Holen Sie sich das Energieberatungsprotokoll (in Tirol z.B. über Energie Tirol). Ohne dieses Papier ist keine Registrierung möglich.

    Tipp: Buchen Sie frühzeitig Termine, die Wartezeiten bei Energieberatern sind oft lang!

  • 2
    Registrierung (Online)
    Start: 24.11.2025

    Melden Sie das Projekt auf sanierungsoffensive.gv.at an. Ab diesem Klick ist das Budget für Sie reserviert.

    Tipp: Halten Sie Ihre „ID Austria“ bereit.

  • 3
    Umsetzung & Installation
    Zeitfenster: 9 Monate

    Jetzt läuft die Uhr! Innerhalb von 9 Monaten muss die Wärmepumpe geliefert, montiert und vollständig bezahlt sein.

  • 4
    Endabrechnung & Geld
    Nach Fertigstellung

    Laden Sie alle Rechnungen im Online-Portal hoch.

    Warnung: Barzahlungen werden nur bis max. 5.000 € anerkannt!

Häufige Fragen

Kann ich die Bundesförderung mit der Tiroler Landesförderung kombinieren?

Ja, absolut! Die Bundesrichtlinien erlauben die Kombination, solange die Gesamtsumme die Investitionskosten nicht übersteigt. Tirol bietet oft zusätzliche Sanierungsschecks oder Wohnbauförderungen. Wir optimieren diesen “Fördermix” für Sie.

Ich wohne nur im Ferienhaus in Tirol – bekomme ich Geld?

Das hängt von der Widmung ab. Reine Freizeitwohnsitze sind oft ausgenommen, während Zweitwohnsitze mit Meldung gefördert werden können. Wir prüfen das gerne individuell.

Kann ich die Heizung selbst einbauen (Eigenleistung)?

Nein. Die Anlage muss zwingend von einem befugten Fachunternehmen installiert werden. Materialkosten bei Eigenregie werden nicht gefördert.

Wird eine reine Brauchwasser-Wärmepumpe gefördert?

Als Einzelmaßnahme nein. Nur wenn sie Teil des gesamten Heizungstauschs ist (Öl raus, Wärmepumpe + Brauchwasser-WP rein), ist sie förderfähig.

Was ist mit dem alten Öltank?

Der muss raus oder, wenn baulich nicht anders möglich, fachgerecht gereinigt, entleert und verplombt werden. Ein Entsorgungsnachweis ist Pflicht.

Wie laut ist eine Wärmepumpe wirklich?

Moderne Geräte sind sehr leise, besonders im “Nachtmodus”. Dennoch ist in Tiroler Siedlungsgebieten der Aufstellort wichtig. Wir planen die Aufstellung so, dass Grenzwerte eingehalten werden.

Gibt es auch Geld vom Finanzamt?

Ja, die “Öko-Sonderausgabenpauschale”. Investitionen, die nach Abzug der Förderung 2.000 € übersteigen, bringen Ihnen Steuergutschriften.

Sie sind unsicher, ob Ihr Haus förderfähig ist?
Wir bei Mission Solar prüfen Technik und Förderung für Sie aus einer Hand.