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Peer-to-Peer Strom: So teilst du deinen Solarstrom mit Nachbarn und Familie

Dein Solarstrom vom Mittag muss nicht mehr für ein paar Cent ins Netz gehen. Seit Oktober 2026 darfst du ihn an den Nachbarn verkaufen, deinen Eltern schenken oder in deinen eigenen Zweitwohnsitz schicken, ganz ohne Verein. Hier steht, wie das in Tirol geht, was es dir bringt und wo die Haken sind.

Nachbarhäuser mit Photovoltaikanlagen auf den Dächern, Peer-to-Peer Strom teilen in der Siedlung
Geteilt wird übers öffentliche Netz. Der Netzbetreiber rechnet viertelstündlich zu, ein eigenes Kabel braucht es nicht.

Seit 1. Oktober 2026 darfst du Solarstrom per Peer-to-Peer-Vertrag an Nachbarn, Familie oder Betriebe verkaufen oder verschenken, ohne Energiegemeinschaft. Geteilt wird nur, was in derselben Viertelstunde übrig ist. Gesetzlich in Kraft (ElWG), die Höhe der Netzgebühren-Rabatte ab 2027 ist noch offen. Stand 13.10.2026.

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Zuletzt aktualisiert am
  • Ergänzt: wo es ab 2027 Rabatt gibt (Nähe im Netz), Strom an Familie, Datenfreigabe, Stufenplan der Netzbetreiber, drei neue Fragen.
  • Erstveröffentlichung nach dem Start von Peer-to-Peer und Eigenversorgung.

Sobald die E-Control die Rabatte je Nahebereich festlegt, tragen wir sie hier nach.

Was ein Peer-to-Peer-Vertrag ist

Grundlage ist das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Peer-to-Peer heißt übersetzt „von Gleich zu Gleich“: Zwei oder mehr Beteiligte vereinbaren per Vertrag, dass der Solarstrom des einen dem anderen zugerechnet wird. Ihr legt fest, was das kostet. Auch null Euro ist erlaubt, dann ist es eine Schenkung.

Das ist der Weg für alles, was nicht dir selbst gehört: den Nachbarn, die Eltern zwei Straßen weiter, die Kinder im Haus nebenan oder den Betrieb ums Eck. Anders als bei einer Energiegemeinschaft brauchst du keinen Verein und keine Genossenschaft, Gewinn ist erlaubt. Warum die Lücke zwischen Einspeisung und Bezug überhaupt so groß ist, erklärt unser Guide zum Strompreis in Österreich.

Eigenversorgung: Strom für Garage und Zweitwohnsitz

Neu ist auch die Eigenversorgung an einem anderen Standort. Dein Solarstrom vom Wohnhaus darf in die Werkstatt, die Garage mit der Wallbox oder die Ferienwohnung gehen. Einen Vertrag mit Dritten brauchst du dafür nicht.

Die Bedingung ist streng: Alle beteiligten Zähler müssen derselben Person gehören. Läuft die Ferienwohnung auf deine Partnerin oder deinen Partner, oder die Werkstatt auf deine GmbH, ist es keine Eigenversorgung mehr. Dann ist ein Peer-to-Peer-Vertrag der Weg.

So funktioniert das Teilen

Der Strom fließt ganz normal übers öffentliche Netz, ein eigenes Kabel braucht es nicht. Der Netzbetreiber rechnet anhand der Smart-Meter-Daten zu, und zwar jede Viertelstunde. Geteilt wird nur, was in derselben Viertelstunde bei dir übrig ist und beim anderen gebraucht wird.

Stell dir deinen Überschuss wie Wasser aus dem Gartenschlauch vor, den du über den Zaun hältst. Dein Nachbar bekommt nur, was er im selben Moment auffängt. Einen Kübel, der für den Abend sammelt, gibt es nicht. Was keiner auffängt, wird wie bisher eingespeist, und was dem Nachbarn fehlt, liefert weiter sein Stromlieferant.

Zwei Details, die oft übersehen werden: Du musst nicht deinen ganzen Überschuss teilen, sondern legst im Vertrag einen Anteil fest. Teilst du mit mehreren, wird jede Viertelstunde nach dem tatsächlichen Verbrauch aufgeteilt. Und läuft deine Anlage mit Einspeisegrenze oder Nulleinspeisung, bleibt entsprechend weniger oder nichts zum Teilen.

Wie nah ist nah? Wo es ab 2027 Rabatt gibt

Teilen darfst du weit, sparen bei den Netzgebühren nur in der Nähe. Entscheidend ist nicht, ob ihr Nachbarn seid, sondern wie eure Anschlüsse im Stromnetz verbunden sind.

Eine weitere Stufe, zwei Anschlüsse am selben Gebäude (der Standortbereich), kommt erst ab April 2027. An welchem Trafo und Umspannwerk du hängst, muss dir dein Netzbetreiber auf Anfrage binnen 14 Tagen sagen.

Der Zeitplan: Was jetzt geht und was später kommt

Ab wannWas gilt
1. Oktober 2026Das ElWG erlaubt Peer-to-Peer und Eigenversorgung
5. Oktober 2026Start, nur zwischen Zählern beim selben Netzbetreiber
Oktober bis Dezember 2026Volle Netzgebühren, noch kein Rabatt für Peer-to-Peer und Eigenversorgung
1. Jänner 2027Günstigere Netzgebühren je nach Nähe, die Höhe legt die E-Control fest
5. April 2027 (geplant)Teilen über Netzgebiete hinweg, dazu der Standortbereich

Was sich 2027 sonst bei den Netzgebühren ändert, steht im Beitrag zum Leistungspreis ab 2027.

Lohnt sich Peer-to-Peer Strom für dich?

Ehrlich: Reich wird damit niemand. Der Vorteil entsteht aus der Lücke zwischen dem, was du fürs Einspeisen bekommst, und dem, was dein Nachbar für den Energieanteil seines Stroms zahlt. Trefft ihr euch in der Mitte, gewinnt jeder ein paar Cent pro Kilowattstunde. Bei typischen Haushaltsmengen sind das meist einige Dutzend Euro im Jahr, je nach euren Preisen und Mengen.

Dazu kommen zwei Bremsen. Erstens zahlt dein Nachbar weiter Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag, die entfallen nur in einer Energiegemeinschaft, und bis Jahresende volle Netzgebühren. Zweitens zählt nur die gleiche Viertelstunde: Dein Überschuss fällt mittags an, wenn viele Nachbarn in der Arbeit sind.

Am besten passt es dort, wo mittags jemand Strom braucht: bei den Eltern in der Pension, beim Betrieb nebenan, bei der Wärmepumpe im Haus der Kinder. Und wer abends selbst Strom braucht, fährt mit einem Speicher oft besser. Er hebt den Mittagsstrom auf, und weil der nicht übers Netz geht, fallen dafür keine Netzgebühren an.

Peer-to-Peer, Energiegemeinschaft oder Speicher: der Unterschied

Peer-to-PeerEnergiegemeinschaftEigener Speicher
Wer profitiertdu und ein oder mehrere Partnerviele Mitgliederdu selbst
Gründungnur ein VertragVerein, Genossenschaft o. ä.keine
Preisfrei, Gewinn erlaubtkeine Gewinnabsichtentfällt
Zeitpunktnur gleiche Viertelstundenur gleiche Viertelstundezeitversetzt, abends und nachts
Elektrizitätsabgabe und Förderbeitragfallen anentfallenfallen nicht an, kein Netzbezug
Netzgebühren-Rabattab 2027, je nach Nähelokal und regional schon heutekein Netzbezug
Aufwandgering bis mittel, du stellst die Rechnunghocheinmalig bei der Montage

Faustregel: Für wenige Beteiligte, die sich kennen, ist Peer-to-Peer am einfachsten, für eine Siedlung oder ein Dorf die Energiegemeinschaft meist wirtschaftlicher. Du musst dich nicht festlegen: Jeder Zähler darf an bis zu fünf solchen Modellen gleichzeitig teilnehmen, bestehende Energiegemeinschaften laufen unverändert weiter.

P2P-Vertrag nach ElWG: in vier Schritten starten

Zuerst prüfen: Bis voraussichtlich April 2027 geht Teilen nur zwischen Zählern beim selben Netzbetreiber.
Zähler prüfenHängen beide Zähler beim selben Netzbetreiber? In Tirol ist das meist TINETZ, in Innsbruck die IKB. Jeder Zähler braucht einen Smart Meter mit Viertelstundenwerten. Frag gleich mit, an welchem Trafo und Umspannwerk ihr hängt.
Vertrag schließenPreis und Anteil festlegen. Musterverträge gibt es gratis bei der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, für Haushalte mit zwei Wochen Kündigungsfrist. Den Vertrag behaltet ihr, an den Netzbetreiber schickst du ihn nicht.
AnmeldenRegistrierung über ebUtilities, die gemeinsame Plattform der Netzbetreiber. Danach stimmt jede und jeder Beteiligte im eigenen Kundenportal der Datenfreigabe zu, auch die Eltern. Hilf ihnen dabei, abnehmen kannst du es ihnen nicht.
AbrechnenDer Netzbetreiber rechnet den geteilten Strom nicht ab. Die Viertelstundenwerte bekommt ihr kostenlos im Portal, die Rechnung stellst du selbst. Alternativ übernimmt das ein Dienstleister als Organisator.

Was noch offen ist

  • Die Höhe der Rabatte: Die E-Control legt sie in der Tarifverordnung fest, erwartet zum Jahreswechsel. Die Grundsatzverordnung vom 12. Oktober 2026 nennt noch keine Werte.
  • Steuer und Gewerbe: Ob und wie Einnahmen versteuert werden und ab wann die Gewerbeordnung greift, ist nicht offiziell geklärt. Ein Steuerratgeber der Koordinationsstelle ist angekündigt. Bis dahin: Steuerberatung.
  • Viele Beteiligte: Mit mehreren Erzeugern und Abnehmern werden Abrechnung und Rechtslage deutlich aufwendiger. Für die Familie oder einen Nachbarn bleibt es überschaubar.
  • Dein Stromlieferant: Er darf dich nicht schlechter stellen und keine Mindestabnahme verlangen, sachlich begründete Mehrkosten aber weitergeben.

Was wir für unsere Kunden vorbereiten

Eine fertige Lösung für Peer-to-Peer bieten wir heute noch nicht an. Vertrag, Registrierung, Datenfreigaben und Abrechnung sind für viele zu viel Papierkram für das, was am Ende übrig bleibt.

Genau daran arbeiten wir. Wir bereiten für unsere Kunden eine Lösung vor, die diese Bürokratie einfach macht. Auch unser Technikpartner neoom wird dafür künftig Lösungen direkt in seiner App anbieten. Beides kommt erst. Sobald es so weit ist, steht es hier im Update-Log.

Was das für deine Anlage heißt

Peer-to-Peer ist eine gute Nachricht, wenn Familie oder ein Betrieb in der Nähe ist. Ein Grund für eine PV-Anlage allein ist es nicht. Der größte Hebel bleibt, deinen Sonnenstrom selbst zu nutzen.

Genau das rechnen wir bei Mission Solar mit dir durch, mit deinen echten Verbrauchsdaten statt mit Annahmen: Wie viel Überschuss hast du wirklich, wann fällt er an, und bringt dir ein Batteriespeicher mehr als ein Vertrag mit dem Nachbarn? Oft ist die Kombination ideal: Der Speicher deckt deinen Abend, der Mittagsstrom geht an die Eltern nebenan.

Häufige Fragen

Brauche ich für Peer-to-Peer eine Energiegemeinschaft?

Nein. Ein Vertrag zwischen den Beteiligten reicht, du musst keinen Verein und keine Genossenschaft gründen.

Kann ich meinen Eltern oder Kindern Strom schenken?

Ja, über einen Peer-to-Peer-Vertrag, auch für null Euro. Eigenversorgung ist es nicht, weil die Zähler verschiedenen Personen gehören.

Muss mein Nachbar seinen Stromlieferanten wechseln?

Nein. Beide behalten ihren bestehenden Liefervertrag. Was nicht geteilt wird, kommt wie bisher vom Lieferanten.

Kann ich meinen Zweitwohnsitz mit meiner PV-Anlage versorgen?

Ja, wenn beide Zähler dir gehören. Vorerst müssen sie beim selben Netzbetreiber hängen, über Netzgrenzen hinweg ist April 2027 geplant. Einen Netzgebühren-Rabatt gibt es nur, wenn beide am selben Trafo oder Umspannwerk hängen.

Werde ich dadurch zum Stromlieferanten?

Nein. Das Gesetz stellt klar, dass gemeinsame Energienutzung keine Lieferanteneigenschaft begründet. Zusätzliche Pflichten wie eigene Lieferbedingungen gelten für Haushalte erst bei Anlagen über 30 kW.

Muss ich den Vertrag an den Netzbetreiber schicken?

Nein. Der Vertrag bleibt bei euch. Beim Netzbetreiber meldet ihr euch über die Registrierung an, dazu stimmt jede und jeder im Kundenportal zu.

Sieht mein Partner meine Verbrauchsdaten?

Für die Abrechnung bekommen die Beteiligten die Viertelstundenwerte der gemeinsamen Nutzung. Deshalb muss jede und jeder vorher selbst zustimmen.

Bietet Mission Solar Peer-to-Peer an?

Noch nicht. Wir bereiten eine Lösung vor, die den Papierkram für unsere Kunden einfach macht, und auch unser Partner neoom wird künftig Lösungen in seiner App anbieten. Bis dahin rechnen wir dir gern durch, ob sich Teilen oder ein Speicher für dich mehr lohnt.

Muss ich Einnahmen aus dem Stromverkauf versteuern?

Das ist offiziell noch nicht geklärt. Bitte kläre das mit deiner Steuerberatung, bevor du Geld verlangst.

Wie viel Überschuss hast du wirklich?

Wir rechnen mit deinen echten Verbrauchsdaten, ob ein Speicher, ein Vertrag mit dem Nachbarn oder beides am meisten bringt.

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Justin von Mission Solar
Artikel von
Justin
Als Mitarbeiter von Mission Solar beschäftige ich mich ständig mit den neuesten Updates rund um Wärmepumpen und Photovoltaik.
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Quellen und Stand

  • Elektrizitätswirtschaftsgesetz, BGBl. I Nr. 91/2025, §§ 6, 65 bis 72: ris.bka.gv.at
  • Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, „Peer-to-Peer-Verträge“: energiegemeinschaften.gv.at
  • Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, „FAQs zum ElWG“: energiegemeinschaften.gv.at
  • E-Control, Presseaussendung „Neue Regeln für die Energiewende“ vom 12.10.2026: ots.at
  • E-Control, Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, Begutachtungsentwurf samt Erläuterungen, § 9: e-control.at
  • ebUtilities, „Konzept zur Umsetzung von Bürgerenergiemodellen gem. ElWG“ (Stufenplan der Netzbetreiber), 17.04.2026: ebutilities.at
  • TINETZ, „Peer-to-Peer“ und „Eigenversorgungsanlage“: tinetz.at, tinetz.at

Stand der Recherche: 13.10.2026. Die Höhe der Netzgebühren-Rabatte steht erst mit der Tarifverordnung der E-Control fest. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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